Seit Jänner 2008 beginnt in Österreich mit 1. November die Winterreifenpflicht und endet mit 15. April des Folgejahres. Es gilt, sich rechtzeitig um eventuell neue Reifen zu kümmern bzw. schon jetzt einen Werkstättentermin zu vereinbaren. 

Vom 1. November 2019 bis zum 15. April 2020 gilt für Lenker von Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen in Österreich die Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Die „Winterreifenpflicht“ gilt im selben Zeitraum verpflichtend für LKW's über 3,5 Tonnen und Reisebusse.

Um einer Strafe bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zu entgehen, ist es daher wichtig, dass die verwendeten Reifen (Schnee- und Matschreifen) mit "M+S", "M.S." oder "M&S" gekennzeichnet sind. Die Mindestprofiltiefe eines Winterreifens beträgt 4 Millimeter. Wird die Mindestprofiltiefe während winterlichen Fahrbahnverhältnissen unterschritten, kann man trotz der M+S Kennzeichnung bestraft werden.

Mehr Sicherheitstipps zum Fahren auf Schneefahrbahn und weitere Infos zur Winterreifenpflicht finden Sie auf der Website des ÖAMTC.

 

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